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BGH, 24.02.1955 - 3 StR 598/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
Auszug aus BGH, 24.02.1955 - 3 StR 598/54
Die Annahme des Landgerichts, daß er sich dadurch eines Meineides und einer uneidlichen vorsätzlichen falschen Zeugenaussage (Vergehen nach § 153 StGB) schuldig gemacht und daß er diese beiden Straftaten durch selbständige Handlungen im Sinne des § 74 StGB begangen hat, ist frei von Rechtsirrtum (vgl. BGHSt 1, 380).